Um eine Fasssauna mit Holz beheizen zu dürfen, sind allerdings diverse gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Die Stellfläche des Ofens und die Wand dahinter müssen durch Feuerschutzbleche geschützt werden, auch die Sicherheitsabstände zur Wand und die Raumhöhe über dem Ofen sind genau vorgeschrieben. Darüber hinaus dürfen seit 2012 nur Holzöfen in Betrieb genommen werden, die das CE-Kennzeichen nach DIN EN15821-2010 tragen. Die Bestimmungen der Bundesimmesionsschutzverordung (1.BlmSCHV) müssen ebenfalls berücksichtigt werden, was durch ein Zusatz-Kit zum Ofen gewährleistet ist, das mit den Holzöfen der Saunaparadies-Manufaktur optional erhältlich ist.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, das Vorhaben vorab mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu besprechen. Ob ein holzbefeuerter Saunaofen im Garten überhaupt genehmigungspflichtig ist und welche Auflagen zusätzlich zu den genannte Vorschriften eventuell einzuhalten sind, weiß er am besten. Nicht alles ist nämlich bundeseinheitlich geregelt, es gibt z.B. regionale Brennstoffverordnungen wie etwa jene der Städte München, Regensburg oder Aachen, die im Detail schon mal über das Bundesimmissionsschutzgesetz hinaus gehen. Da über das Kaminrohr Rauch entweicht, ist auch der vorgeschriebene Abstand zu eventuellen Nachbarn eventuell deutlich größer als die drei Meter im allgemeinen Baurecht. Durch die vorherige Information kann man sich teure Flops ersparen, die schon manches Sauna-Vorhaben unerwartet zunichte machten.

Sauna im Garten: Nur mit Baugenehmigung!

Unterschiedliche Bauvorschriften für Saunen je nach Bundesland

Bevor eine Sauna in den Garten gestellt bzw. aufgebaut wird, 

sollten Sie sich unbedingt fachlichen Rat holen. 

Es gilt einige Vorschriften zu beachten beim Saunabau im heimischen grünen Bereich. 

In einigen Bundesländern sind dafür Baugenehmigungen nötig. Genaue Auskünfte erhält man beim zuständigen Bauamt vor Ort.

Hier sind die entsprechenden Regularien einzusehen, um alles korrekt abzuwickeln und entsprechend auf der sicheren Seite zu sein. Wenn für Ihre Region keine Baugenehmigung nötig ist, lassen Sie sich sicherheitshalber auch dies schriftlich geben. So können Sie, wenn sich mal jemand beschwert oder eine Kontrolle erfolgt, das Schriftstück vorlegen und brauchen sich keine Gedanken machen.

Die Baugenehmigung benennt folgende Vorgaben:

Mindestabstand zum Nachbargrundstück: Bei einer Sauna im Garten sind die Abstände zum Nachbargrundstück strikt einzuhalten. In der Regel betragen diese 3 Meter. Allerdings hängt die Regelungen von der jeweiligen Gemeinde ab und ist beim dortigen Bauamt zu erfragen.

Brandschutz: Der Brandschutz ist beim Saunabau besonders zu beachten. Es darf keine Brandgefahr entstehen und die heißen Abgase müssen ungehindert abziehen können. Entscheiden Sie sich für die Beheizung durch einen klassischen Sauna-Holzofen, errichten Sie eine „Feuerstätte“. Außerdem benötigt das Gebäude einen industriellen Schornstein. Beides, die Feuerstätte und der Schornstein müssen behördlich genehmigt werden. Als Alternative zum Holzofen bietet sich die sichere elektrische Variante an. Die genauen Auskünfte hinsichtlich Brandschutz, Kamin etc. gibt Ihnen der Schornsteinfeger ihres Bezirkes.

Fundament: Eine andere wichtige Baumaßnahme ist der sichere Stand. Jede Sauna benötigt ein Fundament, welches 100% gerade sein und genau passen muss.

Baugenehmigung – ja oder nein?

Ob Sie für Ihre Sauna eine Baugenehmigung brauchen, hängt zunächst vom Bundesland ab in dem es errichtet werden soll. In Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist die Genehmigungspflicht von der Grundfläche oder vom umbauten Raum abhängig, in den anderen Bundesländern benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung.

Wichtig: Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, gibt es bei den oben genannten Punkten Einschränkungen.

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